Informationen für Reiserückkehrer

Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland

  • 14 Tage häusliche Quarantäne
  • Eine vorzeitige Beendigung bei Virusvariantengebieten kommt insbesondere in folgendem Fall in Betracht:

Wird das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit (häusliche Quarantäne) in Deutschland herabgestuft, gelten für die Beendigung der Absonderung die Regelungen für diese Gebietsart.

Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland

  • 10 Tage häusliche Quarantäne
  • Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.
  • Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung.
  • Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.
  • Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.
  • Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.

Sonderfall der Beendigung durch Entlistung

Die häusliche Quarantäne endet außerdem automatisch, sobald das betroffene Gebiet nicht mehr unter www.rki.de/risikogebiete gelistet ist (sogenannte Entlistung).

Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. September 2021.