Liebe Schulgemeinde der AvH,
als Reaktion auf die aktuelle Situation gibt es eine neue Allgemeinverfügung des Kreises Groß Gerau.
Diese sieht ab dem 19.10.2020 die Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen auch im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5 vor, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
Des Weiteren gelten neue Regelungen für den Sportunterricht.
Einzelheiten entnehmt bitte der Verfügung des Kreises direkt .
Das bedeutet für euch, dass ihr wieder ausreichend Wechselmasken mit euch führen müsst.
Das regelmäßige Lüften ist auch in der „kalten Jahreszeit“ unerlässlich. Bitte trefft Vorkehrungen, dass ihr in dieser Zeit nicht friert.
Wir schaffen das nur gemeinsam!