Schulordnung

Alexander von Humboldt Schule / zum Download PDF

I.    ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Die Mitglieder der Schulgemeinde, Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern gestalten das Schulleben nach folgenden Grundsätzen, die sie gemeinsam erarbeitet haben:

1. Umgang miteinander

In einer Gemeinschaft ist es wichtig, auf die körperliche und seelische Unversehr­heit jeder Person zu achten, denn jeder möchte ohne Angst lernen und arbeiten können.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, unabhängig von Herkunft, kulturellem Hinter­grund, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Kleidung, wird in seiner Menschenwürde respektiert und integriert.

Wir, die Schüler*innen, Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern und nicht pädagogisches Personal der Alexander-von-Humboldt-Schule, wollen

  • Wertschätzung aller durch rücksichtsvolles, freundliches und höfliches Miteinander
  • Demokratie leben, indem wir
    • Provokationen, Beleidigungen und Beschimpfungen unterlassen.
    • Zuhören und die Meinung des anderen respektieren.
    • Konflikte gewaltlos lösen, Zivilcourage fördern und praktizieren

2. Verantwortung für sich und andere

Jeder trägt die Verantwortung für das, was er tut und für die Folgen seines Handelns. Das heißt:

  • Jeder behandelt den anderen so, wie er selbst behandelt werden möchte.
  • Jeder hält die gemeinsamen Regeln ein.
  • Jeder steht zu seinen Fehlern.

Wir, die Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern der Alexander-von-Humboldt-Schule, wollen

  • uns zum Lernort Schule passend kleiden.
  • fremdes Eigentum, ob von Mitschülern, Lehrern*innen oder der Schule und von der Schule zur Verfügung gestelltes Material, respektieren und pfleglich behandeln.
  • Ehrlich miteinander sein, Konsequenzen für Fehlverhalten akzeptieren: Wer sich nicht an die gemeinsamen Regeln hält, muss dafür die Verantwortung tragen.
  • Uns für die Schulgemeinschaft engagieren und uns für die Mitmenschen und die AvH verantwortlich fühlen.

3. Respekt vor dem Unterricht

Wir helfen uns gegenseitig, das Lernen und Lehren erfolgreich zu gestalten, damit jeder den höchstmöglichen Schulabschluss erreicht.

Wir, die Schüler*innen und Lehrkräfte der Alexander-von-Humboldt-Schule, wollen

  • pünktlich und vorbereitet im Unterricht erscheinen
  • Störungen und Unterbrechungen jeder Art vermeiden
  • konzentriert und engagiert im Unterricht mitarbeiten und Leistungswillen zeigen
  • in der AvH ausschließlich Deutsch sprechen

II.   NOTWENDIGE REGELUNGEN

  1. Unterricht
    Die Schüler*innen sind gesetzlich zum Schulbesuch verpflichtet. Nach Abwesenheit muss spätestens nach drei Schultagen eine Entschuldigung vorliegen.

Die Schüler*innen haben das Recht auf störungsfreien Unterricht.
Das bedeutet:

a) pünktliches Erscheinen von Lehrkräfte und Schülern*innen
b)  gründliche Vor- und Nachbereitung des Unterrichts durch   Lehrkräfte und Schüler*innen
c)   Bereithalten der jeweils notwendigen Arbeitsmittel zum Unter­richtsbeginn
d)   aktive Mitarbeit der Schüler*innen
f)    sorgsame Behandlung der Schulbücher, d.h. Einbinden, Mitbrin­gen der Bücher und Schreib- und Arbeitsmaterialien in einer stabi­len, wasserfesten Schultasche.

2.   Schulbeginn

a)   Beim 1. Klingeln begeben sich Schüler*innen und Lehrkräfte zu ihren Aufstellplätzen. Beim 2. Klingeln gehen die Schüler*innen und Lehrkräfte gemeinsam in ihre Unterrichtsräume, um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten.
b)   Bleibt eine Klasse länger als 10 Minuten ohne Lehrer, meldet dies der Klassen- bzw. Kurssprecher der Schulleitung.

3.   Aufenthalt im Schulgebäude
a) Wenn ihr Unterricht zu Ende ist, dürfen sich die Schüler/innen nicht ohne Aufsicht im Schulgebäude aufhalten.
Von den Schüler*innen, die in der Mittagspause in der Schule bleiben, müssen die Angebote der Ganztagsschule (die Lernwerkstatt, der Schüleraufenthaltsraum, die Betreuungsräume, der Lichthof und die Cafeteria) wahrgenommen werden.
b) Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgebäude nur nach vorheriger Anmeldung bei der Schulleitung gestattet. Eine Zuwiderhandlung kann zu einem generellen Hausverbot führen.

4.   Pausen

a)   Aufenthaltsort für Schüler*innen in den großen Pausen sind Schulhof, Lichthof, Betreuungsräume und Sportplatz.
b)   In Sälen und Gängen dürfen sich die Schüler*innen ohne Aufsicht nicht aufhalten (Versicherungsschutz, Aufsichtspflicht).
c)   Die Schüler*innen dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und der Pausen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft („blauem Zettel“) und in der Mittagspause nur zum Essen zuhause mit gültiger Pausenkarte  („grüne Karte“) verlassen. Die Aufsichtspflicht geht dann in die Verantwortung der Eltern über.
d)   Die Schultaschen und Jacken sind nicht auf den Treppen abzulegen.

  • Jede Schüler*in muss selbst auf seine Tasche und Jacke achten.
  • Für den Verlust oder den Diebstahl von Wertsachen kann die Schule keine Haftung übernehmen. Es besteht die Möglichkeit einen Spind anzumieten.
  • Für den Schüleraufenthaltsraum, die Cafeteria, die Betreuungsräume, die Lern­werkstatt und die Schülerbücherei gilt eine gesonderte Benutzungsordnung.

5.   Betreten und Verlassen der Klassenräume
a) Das Betreten des Treppenhauses nach der Pause erfolgt in Begleitung des Lehrers, der die Klasse/Gruppe unterrichtet.
b)   Die Klassen/Gruppen verlassen ihren Raum erst, nachdem Papier und andere Ab­fälle in die Papierkörbe geworfen wurden. Nach der letzten Unterrichtsstunde müssen die Fenster geschlossen und die Stühle nach Plan hochgestellt werden. Die Lehrkräfte überzeugen sich von dem ordnungsgemäßen Zustand des Raumes und verlassen ihn als letzte.
c)   Der Verwaltungsbereich ist kein Durchgang und kein Aufenthaltsort für Schüler. Nur in dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, Lehrer zu sprechen.

6.   Toiletten
Toiletten sind zweckgerichtete Anlagen, pfleglich zu behandeln und k e i n   allgemeiner Aufenthaltsbereich

7.   Schulhof / Pausenhalle
a)   Das Befahren des Schulgeländes mit Mopeds, Mofas und Krafträdern ist wegen der Gefährdung der Mitschüler*innen nicht zulässig, . Diese Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz /am Fahrradständer abzustellen.
b)   Zur Vermeidung von Gefährdungen sind der Durchgang und der Aufenthalt auf dem Parkplatz nicht gestattet.

  • Spiele und andere Pausenbetätigungen auf dem Schulhof/ der Pausenhalle sind so ein­zurichten, dass kein anderer gefährdet wird. Schneeballwerfen ist prinzipiell unter­sagt.
  • Fundsachen sind in der Cafeteria abzugeben. Nach 3 Monaten Aufbewahrungs­zeit werden nicht abgeholte Fundsachen einer anderen Verwendung zugeführt.
  • Der Abfall ist in die dafür vor­gesehenen Behälter zu werfen.
  • Toben und Rennen in der Pausenhalle gefährden andere und ist ebenso wie Ball­spielen verboten.
  • Mutwillige Verschmutzung des Schulgebäudes, wie Wände bekritzeln oder auf den Boden spucken stellen einen Verstoß gegen die Hausordnung dar und werden entsprechend geahndet.

8.   Sporthallen
Für die Teilnahme am Sportunterricht ist die Ausrüstung mit zweckmäßiger Sportklei­dung Voraussetzung. Das Betreten der Halle ist nur mit Hallenschuhen gestattet.

9.   Rauschmittel und Gesundheit
Das Rauchen von Tabak, E-Zigaretten und E-Schischas sowie der Genuss von Alkohol, Drogen und Energiedrinks auf dem Schulgelände ist strengstens verboten und stellt einen schweren Verstoß gegen das Schulgesetz dar. Verstöße werden nach dem entsprechenden Erlass geahndet.
Das Mitführen und Benutzen von Sprühdeos ist aus gesundheitlichen Gründen untersagt.

10. Handynutzung

Die Nutzung des Handys, Smartwatches und Musikgeräte ist innerhalb des gesamten Schulgebäudes untersagt. Ebenso ist das Erstellen von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen überall verboten.

11. Veröffentlichungen

Sollten Eltern gegen die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen Einspruch einlegen wollen, welche von ihrem Kind im schulischen Zusammenhang erstellt werden, ist dies schriftlich bei der Klassenlehrkraft einzureichen und verbleibt in der Schulakte.

III.   UMSETZUNG DER SCHULORDNUNG

1.   Umsetzung der Schulordnung in den Gremien

Unsere Schulordnung gibt uns die Maßstäbe für das Zusammenleben in unserer Schule.
Dabei kann es zu Meinungsverschiedenheiten und Konflikten kommen. Sie sind ein Teil des Lebens und müssen mit Augenmaß und gegenseitigem Respekt ausgetragen werden.
Grundsätzlich gilt, dass Konflikte dort behandelt werden müssen, wo sie entstehen.
Daher gibt es an der Alexander-von-Humboldt-Schule folgende Gremien, die bei der Lösung von Konflikten eingeschaltet werden sollen:

a) Der Klassenrat findet in der Klassenlehrerstunde statt und regelt kleinere Probleme innerhalb einer Klasse.
b) Die Vertrauenslehrkräfte, die Schülervertretung und die Schulsozialarbeit unter­stützen die Schulgemeinde bei der Konfliktmediation.
c) Die Lehrer im Trainingsraum unterstützen die Lehrkräfte und Schüler bei der Durchführung eines ungestörten Unterrichts.
d) Pädagogische Gespräche und Klassenkonferenzen wirken erzieherisch auf das Verhalten der Schüler*innen.
e) Die Stufenleitung und die Schulleitung greifen ein, wenn es zu schwerwiegen­den Verstößen gegen die Schulordnung kommt, die entsprechende Ord­nungs­maßnahmen nach sich ziehen.

2. Wiedergutmachung bei Verstößen

a) Beschädigungen am Gebäude und an den Einrichtungsgegenständen sowie an dem zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterial müssen von den Erziehungsberechtigten bezahlt werden. Vorsätzliche Zerstörungen ziehen zusätzliche Ordnungsmaßnahmen nach sich.
b) Wer das Schulgelände und die Grünanlagen nicht pfleglich behandelt und mutwillig verschmutzt, wird zu besonderen Ordnungsdiensten herangezogen.
c) Verstöße gegen andere Inhalte der Schulordnung werden mit geeigneten Maß­nahmen geahndet, die einen rei­bungslosen Ablauf des Schullebens sicherstellen. Hierzu gibt es  einen Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Schulordnung. Weitere Maßnahmen sind in § 82 des Schulgesetzes wiedergegeben und können bis zum Ausschluss von der Alexander-von-Humboldt-Schule führen.

Diese Schulordnung wurde mit dem Elternbeirat, der SV, der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz abgestimmt.

Rüsselsheim, den 12. September 2018 | Die Schulordnung als PDF zum Download.