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Die Schule | Schulordnung

Alexander von Humboldt-Schule

I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Die Mitglieder der Schulgemeinde, Eltern, Schüler und Lehrkräfte, gestalten das Schulleben nach folgenden Grundsätzen, die sie gemeinsam erarbeitet haben:

1. Umgang miteinander

In einer Gemeinschaft ist es wichtig, auf die körperliche und seelische Unversehrt­heit jeder Person zu achten, denn jeder möchte ohne Angst lernen und arbeiten können.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, unabhängig von Herkunft, kulturellem Hintergrund, Geschlecht, Religion oder Kleidung, wird respektiert und integriert.

Wir, die Lehrer, Schüler und Eltern der Alexander-von-Humboldt-Schule, wollen

2. Verantwortung für sich und andere

Jeder trägt die Verantwortung für das, was er tut und für die Folgen seines Handelns. Das heißt: - Jeder behandelt den anderen so, wie er selbst behandelt werden möchte.

- Jeder bemüht sich täglich, die gemeinsamen Regeln einzuhalten.

- Jeder steht zu seinen Fehlern.

Wir, die Lehrer und Schüler der Alexander-von-Humboldt-Schule, wollen

3. Respekt vor dem Unterricht

Wir möchten uns gegenseitig helfen, das Lernen und Lehren erfolgreich zu gestalten, damit jeder den höchstmöglichen Schulabschluss erreicht.

Wir, die Lehrer und Schüler der Alexander-von-Humboldt-Schule, wollen

II. NOTWENDIGE REGELUNGEN

b) gründliche Unterrichtsvorbereitung der Lehrer und Schüler

c) Bereithalten der jeweils notwendigen Arbeitsmittel zum Unterrichtsbeginn

d) aktive Mitarbeit der Schüler

e) regelmäßige Anfertigung der Hausaufgaben

f) sorgsame Behandlung der Schulbücher, d.h. Einbinden, Mitbrin­gen der Bücher und Schreib- und Arbeitsutensilien in einer stabi­len, wasserfesten Schultasche.

g) Handys und Musikgeräte müssen im Unterricht ausgeschaltet und weggepackt sein.

2. Schulbeginn
a) Die Schüler sollen frühestens 15 Minuten vor Beginn ihres Unterrichts das Schulge­

lände betreten (betrifft auch Nachmittagsunterricht).

b) Bei schlechtem Wetter wird die Pausenhalle um 7:45 Uhr geöffnet.

c) Beim 2. Schellen gehen die Schüler und Lehrer gemeinsam in ihre Klassenräume, um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten.

d) Bleibt eine Klasse länger als 10 Minuten ohne Lehrer, meldet dies der Klassen- bzw. Kurssprecher der Schulleitung.

3. Aufenthalt im Schulgebäude
a) Wenn ihr Unterricht zu Ende ist, dürfen sich die Schüler nicht ohne Aufsicht in der Pausenhalle aufhalten (Aufsichtspflicht, Störung des Unterrichts), sie müssen das Schulgelände verlassen oder den Mittagsbereich aufsuchen. Insbesondere zwischen 12.30 Uhr und 13.10 Uhr ist der Aufenthalt in der Pausenhalle ohne Aufsicht nicht gestattet.

Von den Schülerinnen und Schülern, die in der Mittagspause in der Schule bleiben, müssen die Angebote der Ganztagsschule (die Lernwerkstatt, der Schüleraufenthaltsraum, die Betreuungsräume und die Cafeteria) wahrgenommen werden.

b) Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgebäude nur nach vorheriger

Anmeldung bei der Schulleitung gestattet. Eine Zuwiderhandlung kann zu einem generellen Hausverbot führen.

4. Pausen

a) Aufenthaltsort für Schüler in den großen Pausen sind Schulhof und Sportplatz. Der Aufenthalt in der Pausenhalle ist nur zur Nutzung der Toiletten, zum Kauf am Schalter des Kiosks und zum Besuch der Schülerbücherei gestattet. Bei schlechtem Wetter, d.h. in den sogenannten Regenpausen wird die Pausenhalle geöffnet (ein be­sonderes Zeichen weist darauf hin).

b) In Sälen und Gängen dürfen sich die Schüler ohne Aufsicht nicht aufhalten

(Versicherungsschutz, Aufsichtspflicht).

c) Die Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen.

d) Die Aufsicht wird von Lehrkräften nach Aufsichtsplan geführt.

5. Betreten und Verlassen der Klassenräume
a) Nach dem Klingelzeichen erwarten die Schüler ihren Fachlehrer vor dem Treppenhaus, über das ihr Klassenraum erreichbar ist. Das Betreten des Treppenhauses nach der Pause erfolgt in Begleitung des Lehrers, der die Klasse/Gruppe unterrichtet.

b) In den großen Pausen verlassen die Klassen/Gruppen auf dem kürzesten Weg ihre Räume und das Schulgebäude.

Die Klassen/Gruppen verlassen ihren Raum erst, nachdem Papier und andere Abfälle in die Papierkörbe geworfen wurden.

Spätestens am Ende der 6. Stunde müssen die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen werden. Die Lehrkräfte überzeugen sich von dem ordnungsgemäßen Zustand des Raumes und verlassen ihn als letzte.

Die 5-Minuten-Pause ist nur eine Wechselpause, um einen anderen Unterrichts­raum aufzusuchen. Erfolgt der Unterricht weiterhin im gleichen Raum, darf er nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Lehrkraft verlassen werden.

c)Der Flur im Lehrerzimmer ist kein Durchgang und kein Aufenthaltsort für Schüler. Nur in dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, Lehrer zu sprechen.

6. Toiletten
Toiletten sind zweckgerichtete Anlagen und k e i n allgemeiner Aufenthaltsbereich. Der f r e i e Z u g a n g zu diesen Einrichtungen muss auch für jüngere Schüler zu jeder Zeit möglich sein.

7. Schulhof / Pausenhalle
a) Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Mopeds, Mofas und Krafträdern ist wegen der Gefährdung der Mitschüler nicht zulässig. Diese Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz /am Fahrradständer abzustellen.

b) Zur Vermeidung von Gefährdungen ist der Durchgang und der Aufenthalt auf dem Parkplatz nicht gestattet.

8. Turnhallen
Für die Teilnahme am Sportunterricht ist die Ausrüstung mit zweckmäßiger Turnkleidung Voraussetzung. Das Betreten der Halle ist nur mit Hallenschuhen gestattet.

9. Rauschmittel
Das Rauchen und der Genuss von Alkohol und Drogen auf dem Schulgelände ist strengstens verboten und stellt einen schweren Verstoß gegen das Schulgesetz dar. Verstöße werden nach dem entsprechenden Erlass geahndet.

UMSETZUNG DER SCHULORDNUNG

1. Umsetzung der Schulordnung in den Gremien

Unsere Schulordnung gibt uns die Maßstäbe für das Zusammenleben in unserer Schule. Dabei kann es zu Meinungsverschiedenheiten und Konflikten kommen. Sie sind ein Teil des Lebens und müssen mit Augenmaß und gegenseitigem Respekt ausgetragen werden. Grundsätzlich gilt, dass Konflikte dort behandelt werden müssen, wo sie entstehen.

Daher gibt es an der Alexander-von-Humboldt-Schule folgende Gremien, die bei der Lösung von Konflikten eingeschaltet werden sollen:

Diese Schulordnung wurde mit dem Elternbeirat, der SV, der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz abgestimmt.

Rüsselsheim, den 22. Juni 2006

Pilgenröther Ginkel Julian Russo Alexandra Rohrig
Schulleiterin EB-Vorsitzender SV-Vertreter SV-Vertreterin

AvH Übersicht

Schulordnung zum download im PDF-Format!

 

Mittagessen an der
Alexander von Humboldt Schule
gs